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Ab dem 1. Juli 2021 treten wesentliche Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe (NOVA) in Kraft, wodurch erstmals auch kleine Lkw der Kategorie N1 steuerpflichtig werden. Die Fahrzeugklassifizierung erfolgt künftig nicht mehr nach der zollrechtlichen kombinierten Nomenklatur, sondern basiert auf der kraftfahrrechtlichen Einordnung, um die Rechtslage zu vereinfachen und Diskussionen zu minimieren. Diese Neuerung betrifft unter anderem Quads sowie Oldtimer, wobei letztere für eine Steuerbefreiung nun als historische Fahrzeuge registriert sein müssen.
