Kapitel
KI ZUSAMMENFASSUNG
Das im Jahr 2021 novellierte Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz erweitert den Geltungsbereich auf die Kälteversorgung und sieht durch angepasste Quoten eine stärkere Gewichtung verbrauchsabhängiger Abrechnungskosten vor. Eine Verteilung nach Nutzflächen ist künftig nur noch mittels eines gerichtlichen Opt-out-Verfahrens zulässig, falls die Verbrauchserfassung unwirtschaftlich oder technisch nicht umsetzbar ist. Zudem wurden die Informationspflichten für Abnehmer sowie die Transparenzanforderungen bei der Abrechnung von Energieträgern verschärft.
